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:- Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen. | :- Kündigen Sie keine '''private Krankenversicherung''' ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen. | ||
:- Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren. | :- Bei '''Bündelverträgen''' werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren. | ||
:- Haben Sie zu einem Hauptvertrag eine Zusatzabdeckung abgeschlossen, wird diese i.d.R. bei der Kündigung des Vertrages ebenfalls beendet. Handelt es sich um eine Personenversicherung<br> | :- Haben Sie zu einem Hauptvertrag eine '''Zusatzabdeckung''' abgeschlossen, wird diese i.d.R. bei der Kündigung des Vertrages ebenfalls beendet. Handelt es sich um eine Personenversicherung<br> | ||
:- Beispiel: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), geht diese ggf. verloren. Hat sich der Gesundheitszustand verändert, kann es Schwierigkeiten geben einen neuen Vertrag mit gleichen Konditionen zu bekommen. | :- Beispiel: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), geht diese ggf. verloren. Hat sich der Gesundheitszustand verändert, kann es Schwierigkeiten geben einen neuen Vertrag mit gleichen Konditionen zu bekommen. | ||
:- Nach einem Umzug können Sie die Hausratversicherung vorzeitig kündigen, wenn in eine teurere Tarifzone, die eine Prämiensteigerung zur Folge hat, umgezogen wird. | :- Nach einem '''Umzug können Sie die Hausratversicherung''' vorzeitig kündigen, wenn in eine teurere Tarifzone, die eine Prämiensteigerung zur Folge hat, umgezogen wird. | ||
:- Nach der Heirat können Ehepaare Versicherungen, wenn zwei Verträge bestehen, wie die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung zusammenlegen. Die jüngeren Policen können gekündigt, aufgehoben werden. | :- Nach der '''Heirat''' können Ehepaare Versicherungen, wenn zwei Verträge bestehen, wie die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung zusammenlegen. Die jüngeren Policen können gekündigt, aufgehoben werden. | ||
:- Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. wieder Wartezeiten gelten. | :- Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. '''wieder Wartezeiten''' gelten. | ||