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Die <big>'''Kündigung'''</big> ist eine '''einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene ''' | Die <big>'''Kündigung'''</big> ist eine '''einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene '''Versicherungskündigung bedarf keiner Zustimmung''', diese wirkt als Erklärung. | ||