Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:




Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten des Versicherten bezeichnet, das darauf zurück zu führen ist, dass die gebotene und eigentlich alltägliche Sorgfaltspflicht durch den Versicherten vernachlässigt wird. So die Beschreibung der groben Fahrlässigkeit durch den Gesetzgeber. Folgende Alltagsbeispiele für grobe Fahrlässigkeit:
Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten des Versicherten bezeichnet, das darauf zurück zu führen ist, dass die gebotene und eigentlich alltägliche Sorgfaltspflicht durch den Versicherten vernachlässigt wird. So die Beschreibung der groben Fahrlässigkeit durch den Gesetzgeber. Ist der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des VN zurückzuführen, ist i.d.R. der Versicherer nicht leistungspflichtig, es sei denn der Vertrag enthält eine entsprechende Verzichtsklausel des Versicherers.
 
Folgende Alltagsbeispiele für grobe Fahrlässigkeit:


* die Wohnungseingangstüre wird nicht abgeschlossen
* die Wohnungseingangstüre wird nicht abgeschlossen
Zeile 8: Zeile 10:
* die Waschmaschine wird angestellt und das Haus wird verlassen
* die Waschmaschine wird angestellt und das Haus wird verlassen


Siehe auch:[[     ]]
Siehe auch:[[Verschuldensformen]]


Schlagwort:<br />
Schlagwort:<br />

Navigationsmenü