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Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages (oder Beendigung der Gefahrtragung) besteht selbstverständlich weiterhin die Verpflichtung der Haftung. Hier kommt es es dann zur sogenannten "Nachhaftung". | Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages (oder Beendigung der Gefahrtragung) besteht selbstverständlich weiterhin die Verpflichtung der Haftung. Hier kommt es es dann zur sogenannten "Nachhaftung". | ||
* '''Beispiel Nachhaftung in der Gebäudeversicherung:''' | * '''Beispiel Nachhaftung in der Gebäudeversicherung:''' | ||
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:§ 836 BGB (2) Haftung des Grundstücksbesitzers | :§ 836 BGB (2) Haftung des Grundstücksbesitzers | ||
:"Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können." | :"Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können." | ||
'''* Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:''' | '''* Beispiel Nachhaftung des Arztes, Architektes, Ingenieurs (nicht abschliessend) und weitere:''' | ||
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:Auch hier besteht die Nachhaftungsverpflichtung. Die Berufshaftpflichtversicherung erlischt mit der Berufsbeendigung. Später eintretende Schadenersatzforderungen können gegen die Erben geltend gemacht werden. | :Auch hier besteht die Nachhaftungsverpflichtung. Die Berufshaftpflichtversicherung erlischt mit der Berufsbeendigung. Später eintretende Schadenersatzforderungen können gegen die Erben geltend gemacht werden. | ||
Die Nachhaftung gilt für weitere Berufe und auch Betriebe. | Die Nachhaftung gilt für weitere Berufe und auch Betriebe. | ||
* '''Im Bereich Umwelthaftpflicht ist die Nachhaftung gesetzlich festgelegt:'''<br /> | * '''Im Bereich Umwelthaftpflicht ist die Nachhaftung gesetzlich festgelegt:'''<br /> |