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* '''Begriff außergewöhnliche Belastungen'''<br /> | * '''Begriff außergewöhnliche Belastungen'''<br /> | ||
:Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn der Steuerpflichtige zwangsläufig größere Aufwendungen hat, als die meisten anderen Steuerzahler mit ähnlichen Einkommen und Vermögen | :Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn der Steuerpflichtige zwangsläufig größere Aufwendungen hat, als die meisten anderen Steuerzahler mit ähnlichen Einkommen und Vermögen und gleichem Familienstand. | ||
und gleichem Familienstand. | |||
Zwangsläufige Aufwendungen liegen vor, die aus sittlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vermieden werden können und den Umständen entsprechend notwendig sind. Diese Aufwendungen dürfen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. | Zwangsläufige Aufwendungen liegen vor, die aus sittlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vermieden werden können und den Umständen entsprechend notwendig sind. Diese Aufwendungen dürfen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. |