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Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer versicherbar. | Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. ''Die gesetzliche Haftung ist'' im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer '''versicherbar'''. | ||
Siehe auch: vertragliche Haftung | Siehe auch: vertragliche Haftung |