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Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben. | Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben. | ||
Quelle: Auszug Wikipedia | Quelle: Auszug Wikipedia | ||
Ordnungswidrigkeiten - Beispiele: | |||
Verstöße gegen | |||
die Straßenverkehrsordnung (StVO) (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße) | |||
gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verletzung der Meldepflich | |||
gegen das Abfallrecht (z. B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen | |||
im Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes | |||
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung)n | |||
Nich abschließend | |||