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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| '''''' | |||
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> | |||
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'''Die <big>Betreuungsverfügung</big> darf nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet. | '''Die <big>Betreuungsverfügung</big> darf nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet. |