Betreuungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
278 Bytes hinzugefügt ,  10:32, 20. Jan. 2023
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


'''Die <big>Betreuungsverfügung</big> darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.
'''Die <big>Betreuungsverfügung</big> darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü