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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| '''''' | |||
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> | |||
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'''Schäden die unter 750 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet.''' | |||
'''Schäden die unter 750 € liegen werden als <big>Bagatellschäden</big> bezeichnet.''' | |||
Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. | Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt. | ||
Bagatellschäden sind Sachschäden wie Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. Bagatellschäden sind, wie auch Unfallschäden, der Polizei und dem Versicherer zu melden. Entfernen Sie sich nicht so einfach von der Unfallstelle, dies wird auch hier als Unfallflucht ausgelegt. | Bagatellschäden sind Sachschäden wie Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. Bagatellschäden sind, wie auch Unfallschäden, der Polizei und dem Versicherer zu melden. Entfernen Sie sich nicht so einfach von der Unfallstelle, dies wird auch hier als Unfallflucht ausgelegt. |