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Unter Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). | Unter Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). | ||
'''Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der Privaten Krankenversicherung''' | * '''Selbstbeteiligung / Selbstbehalt in der Privaten Krankenversicherung''' | ||
In der Privaten Krankenversicherung kann der Versicherte durch Wahl eines Tarifs mit Selbstbehalt seine Versicherungsprämie reduzieren. Es werden Tarife mit absoluter, prozentualer oder fallbezogener Selbstbeteiligung angeboten. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. | In der Privaten Krankenversicherung kann der Versicherte durch Wahl eines Tarifs mit Selbstbehalt seine Versicherungsprämie reduzieren. Es werden Tarife mit absoluter, prozentualer oder fallbezogener Selbstbeteiligung angeboten. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. | ||
'''Absoluter Selbstbehalt''' | * '''Absoluter Selbstbehalt''' | ||
Der absolute Selbstbehalt bezeichnet einen Betrag, bis zu dem der Versicherte die Behandlungskosten eines Jahres selbst trägt. Darüber hinaus erfolgt die Erstattung zu 100 Prozent. | Der absolute Selbstbehalt bezeichnet einen Betrag, bis zu dem der Versicherte die Behandlungskosten eines Jahres selbst trägt. Darüber hinaus erfolgt die Erstattung zu 100 Prozent. | ||
'''Prozentualer Selbstbehalt''' | * '''Prozentualer Selbstbehalt''' | ||
Hingegen bezieht sich der prozentuale Selbstbehalt nur auf einen prozentualen Anteil des Rechnungsbetrags. Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet also bereits ab der ersten Rechnung beispielsweise 80 Prozent. | Hingegen bezieht sich der prozentuale Selbstbehalt nur auf einen prozentualen Anteil des Rechnungsbetrags. Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet also bereits ab der ersten Rechnung beispielsweise 80 Prozent. | ||
'''Mischform Absoluter und prozentualer Selbstbehalt''' | * '''Mischform Absoluter und prozentualer Selbstbehalt''' | ||
Daneben gibt es auch noch Mischformen zwischen absolutem und prozentualem Selbstbehalt: Bis zu einem bestimmten, im Tarif festgelegten Betrag, wird nur ein prozentualer Anteil des Rechnungsbetrags gezahlt - wird dieser Betrag überschritten, wird zu 100 Prozent erstattet. | Daneben gibt es auch noch Mischformen zwischen absolutem und prozentualem Selbstbehalt: Bis zu einem bestimmten, im Tarif festgelegten Betrag, wird nur ein prozentualer Anteil des Rechnungsbetrags gezahlt - wird dieser Betrag überschritten, wird zu 100 Prozent erstattet. |