Finanzdienstleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe BGB § 312 - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html
Nach dem BGB sind <big>'''Finanzdienstleistungen'''</big> Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung / Finanzierung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
 
 
'''Siehe'''<br>
BGB § 312 - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312.html


Nach dieser Vorschrift sind <big>'''Finanzdienstleistungen'''</big> Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung / Finanzierung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.




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