Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:


:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
:Bei '''unerlaubter Handlung''' oder auch einer '''Vertragsverletzung''' seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.


* <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> <br />
* <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> <br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü