Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
Die <big>'''Betriebshaftpflichtversicherung'''</big> ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.<br>


Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br>




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