45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br> | '''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br> | ||
Die Risiken als Eigentümer oder Besitzer sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. | Die '''Risiken''' als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von gefahren aus. | ||
Sind '''fremde Pferde''' in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung, muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. | |||