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Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise '''vorübergehend (nicht dauerhaft)''' in einer '''Ferienwohnung''' befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Gleiches gilt für den Hotelaufenthalt. Wird hier in das '''Hotelzimmer''' eingebrochen und Gegenstände entwendet, besteht Versicherungsschutz.<br /> | Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise '''vorübergehend (nicht dauerhaft)''' in einer '''Ferienwohnung''' befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Gleiches gilt für den Hotelaufenthalt. Wird hier in das '''Hotelzimmer''' eingebrochen und Gegenstände entwendet, besteht Versicherungsschutz.<br /> |