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:Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sowohl die Kosten für das zerstörte Fernsehgerät als auch die Kosten für alle anderen Schäden, die durch den Löscheinsatz entstanden sind. | :Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sowohl die Kosten für das zerstörte Fernsehgerät als auch die Kosten für alle anderen Schäden, die durch den Löscheinsatz entstanden sind. | ||
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- '''Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit''' | |||
:Ist der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung durch den Versicherungsnehmer entstanden, werden die Kosten für den entstandenen Schaden durch die Hausratversicherung nicht erstattet. Bei vielen Hausratversicherungstarifen bzw. Verträgen ist „grobe Fahrlässigkeit“ im Versicherungsschutz beinhaltet. Wurde der Brand jedoch vorsätzlich verursacht, erfolgt keine Leistung den Hausratversicherer. | |||