45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 659: | Zeile 659: | ||
Vor den finanziellen Schadenersatzforderungen, die durch '''Sach- und Personenschäden und unechte Vermögensschäden''' entstehen, schützt die [https://www.versicherungsvergleich.de/vereinshaftpflichtversicherung'''Vereinshaftpflichtversicherung'''.<br>] | Vor den finanziellen Schadenersatzforderungen, die durch '''Sach- und Personenschäden und unechte Vermögensschäden''' entstehen, schützt die [https://www.versicherungsvergleich.de/vereinshaftpflichtversicherung'''Vereinshaftpflichtversicherung'''.<br>] | ||
Die '''Vereinsvermögensschadenhaftpflicht''' schützt, wenn durch die Vereinstätigkeit ein '''echter Vermögensschaden''' entsteht und Schadenersatz gefordert wird.<br> | Die '''Vereinsvermögensschadenhaftpflicht''' schützt, wenn durch die Vereinstätigkeit ein '''echter Vermögensschaden''' entsteht und Schadenersatz gefordert wird.<br> | ||
Die persönliche Haftung des Vereinsvorstands,'''D&O - Managerversicherung''' sollte mit abgedeckt sein.<br> | Die persönliche Haftung des Vereinsvorstands,'''D&O - Managerversicherung''' sollte mit abgedeckt sein.<br> | ||
Eine '''Veranstaltungshaftpflichtversicherung''' ist erforderlich, wenn außersatzungsmäßige Veranstaltungen / Events stattfinden.<br> | Eine '''Veranstaltungshaftpflichtversicherung''' ist erforderlich, wenn außersatzungsmäßige Veranstaltungen / Events stattfinden.<br> | ||
Nutzen Vereinsmitglieder im Vereinsdienst ihr eigens KFZ, so empfiehlt sich eine '''Dienstfahrtversicherung''' abzuschließen. | Nutzen Vereinsmitglieder im Vereinsdienst ihr eigens KFZ, so empfiehlt sich eine '''Dienstfahrtversicherung''' abzuschließen. |