Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:




<big>'''Der Annahmezwang / Kontrahierungszwang'''</big> wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt.  Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung.
Der<big>'''Annahmezwang / Kontrahierungszwang'''</big> wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt.  Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung.




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü