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* '''Kfz-Haftpflichtversicherung''' | * '''Kfz-Haftpflichtversicherung''' | ||
Der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet dem Unfallgegner alle Schäden zu ersetzen, die dieser erlitten hat. Dabei ist der Unfallgegner so zu stellen, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird im allgemeinen von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn der Schaden geringer als 750 Euro ist. Dies hat zur Folge, dass der Kfz-Versicherer nicht verpflichtet ist, den vom Unfallgegner beauftragten Sachverständigen zu bezahlen. | :Der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet dem Unfallgegner alle Schäden zu ersetzen, die dieser erlitten hat. Dabei ist der Unfallgegner so zu stellen, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird im allgemeinen von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn der Schaden geringer als 750 Euro ist. Dies hat zur Folge, dass der Kfz-Versicherer nicht verpflichtet ist, den vom Unfallgegner beauftragten Sachverständigen zu bezahlen. | ||
* '''Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung''' | * '''Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung''' |