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Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung'''. Der Versicherungsschutz einer bereits bestehenden Unfallversicherung sollte überprüft werden. Die folgenden Leistungen sind sehr wichtig: | |||
* Absicherung für bleibende Schäden | * Absicherung für bleibende Schäden | ||
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* Absicherung der Bergungskosten | * Absicherung der Bergungskosten | ||
Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung. | |||
Jedoch verlangen mittlerweile immer mehr Tauchzentren den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, insbesondere bei sog. Tauchkreuzfahrten. Zum Nachweis sind die nachfolgenden Kriterien wichtig: | |||
* Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport | * Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport |