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* Absicherung für bleibende Schäden | * Absicherung für bleibende Schäden | ||
* Absicherung des Todesfalles | * Absicherung des Todesfalles | ||
* Absicherung der Bergungskosten | * Absicherung der Bergungskosten<br /> | ||
Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen, wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung. | Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen, wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung. |