Kfz Versicherung, Kurzzeitkennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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:Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle sind die nachfolgenden Unterlagen erfoderlich:
:Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle sind die nachfolgenden Unterlagen erfoderlich:


-  Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung<br />
:-  Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung<br />
-  elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)<br />
:-  elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)<br />
-  Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)<br />
:-  Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)<br />
-  Vollmacht des Fahrzeughalters<br />
:-  Vollmacht des Fahrzeughalters<br />




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  [[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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