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'''Die Höhe des Todesfallleistung sollte mindestens 2 Jahresgehälter der zu versichernden Person betragen.'''. Zusätzlich sollten die Summen von eventuell vorhandenen Darlehen bzw. Krediten berücksichtigt werden. Hintergrund hierfür ist, dass im Todesfall die noch bestehenden Verbindlichkeiten getilgt werden können. | '''Die Höhe des Todesfallleistung sollte mindestens 2 Jahresgehälter der zu versichernden Person betragen.'''. Zusätzlich sollten die Summen von eventuell vorhandenen Darlehen bzw. Krediten berücksichtigt werden. Hintergrund hierfür ist, dass im Todesfall die noch bestehenden Verbindlichkeiten getilgt werden können. |