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Die Reiserücktrittsversicherung '''übernimmt die anfallenden Stornokosten''', wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis. | |||
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis. | |||
Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind: | Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind: | ||
* Todesfall des Reisenden | * Todesfall des Reisenden, | ||
* Schwere Unfallverletzungen | * Schwere Unfallverletzungen, | ||
* plötzliche Erkrankungen | * plötzliche Erkrankungen, | ||
* Unverträglichkeit von Impfungen | * Unverträglichkeit von Impfungen.<br /> | ||
Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung wesentlich reduziert werden.<br /> | |||