45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung, | Bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung, | ||
* '''arglistige Obliegenheitsverletzung''' | * '''arglistige Obliegenheitsverletzung''' |