45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.''' | '''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.''' | ||
Für jeden Kalendertag werden | Für jeden Kalendertag werden XXX13 € gezahlt, maximal XXX210 € monatlich.<br /> | ||
'''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von | '''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br /> | ||
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> |