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* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | * Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | ||
Stimmt, aber nur bedingt. | Stimmt, aber nur bedingt. Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € XXX , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch Durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen ebenfalls reduziert werden. | ||
http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/ | |||
Selbstständige müssen im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem sie weniger als 57.600 Euro jährlich verdienen. Oder: Sie sind verheiratet, geben ihre Selbstständigkeit auf und können somit in die Familienversicherung des Ehepartners eintreten. | |||
Notfalls können Sie sich arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden. | |||
Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | |||
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/#ixzz4XdeTNFWz | |||
* Der privat Versicherte muss die Rechnungen verauslagen. | * Der privat Versicherte muss die Rechnungen verauslagen. |