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'''Alle Personen unterliegen bei Eintritt von Arbeitslosigkeit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Sozialen Pflegepflichtversicherung,''' wenn Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld von der Bundesanstalt für Arbeit bezogen wird. | '''Alle Personen unterliegen bei Eintritt von Arbeitslosigkeit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Sozialen Pflegepflichtversicherung,''' wenn Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld von der Bundesanstalt für Arbeit bezogen wird. |