Krankenversicherung gesetzliche, freiwillige Versicherung / Einkommensnachweis: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
Bei der Beitragsermittlung des  freiwillig Versicherten wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Ausserdem werden zur Beitragberechnung bestimmte Mindesteinkommen zugrunde gelegt.
Bei der Beitragsermittlung des  freiwillig Versicherten wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Ausserdem werden zur Beitragberechnung bestimmte Mindesteinkommen zugrunde gelegt.
(§ 240 Abs. 1 S. 1 SGB V).  
(§ 240 Abs. 1 S. 1 SGB V).  




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü