Krankenversicherung private, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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Entscheid: <br />
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Die Versicherungsnehmerin bekam Recht.  
Die Versicherungsnehmerin bekam Recht.<br />
Begründung:  
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  '''Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. '''<br />
  '''Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. '''<br />
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13
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