45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
'''Begründung:''' Ein Selbstbehalt wird nicht den "Beiträgen" zugerechnet, die zur Erlangung des Versicherungsschutzes notwendig sind.<br /> | '''Begründung:''' Ein Selbstbehalt wird nicht den "Beiträgen" zugerechnet, die zur Erlangung des Versicherungsschutzes notwendig sind.<br /> | ||
Finanzgericht Köln - Az.: 15 K 1858/12 | |||
Finanzgericht Köln - Az.: 15 K 1858/12 | |||
=== Heilmittelkostenerstattung nicht nur in einfacher Ausführung === | === Heilmittelkostenerstattung nicht nur in einfacher Ausführung === | ||
'''Sachverhalt:''' Der Versicherer berief sich bei der Höhe der Kostenerstattung auf die Ausführungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Musterbedingungen (MB/KK) und verweigerte die vom VN beanspruchte Regulierung. | '''Sachverhalt:''' Der Versicherer berief sich bei der Höhe der Kostenerstattung auf die Ausführungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Musterbedingungen (MB/KK) und verweigerte die vom VN beanspruchte Regulierung.<br /> | ||
Entscheid: Dem VN steht volle Kostenerstattung zu. | |||
'''Entscheid:''' Dem VN steht volle Kostenerstattung zu.<br /> | |||
'''Begründung:''' Die Ausführungen der MB/KK sind wegen Intransparenz unwirksam. Für den VN ist es nicht erkenntlich, welcher Anspruch ihm zusteht.<br /> | '''Begründung:''' Die Ausführungen der MB/KK sind wegen Intransparenz unwirksam. Für den VN ist es nicht erkenntlich, welcher Anspruch ihm zusteht.<br /> | ||