Krankenversicherung private, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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===  Beitragsrückerstattung und Rechnungen als aussergewöhnliche Belastungen angesetzt===
===  Beitragsrückerstattung und Rechnungen als aussergewöhnliche Belastungen angesetzt===
'''Sachverhalt:''' Der VN reichte Rechnungen über 5.000 Euro bei seinem Versicherer nicht ein, um in den Genuss der Beitragsrückerstattung zu kommen. Er machte dann diese Rechnungen als aussergewöhnliche Belastung bei seiner Steuererklärung geltend.<br />
'''Sachverhalt:''' Der VN reichte Rechnungen über 5.000 Euro bei seinem Versicherer '''nicht ein''', um in den Genuss der Beitragsrückerstattung zu kommen. Er machte dann diese Rechnungen als aussergewöhnliche Belastung bei seiner Steuererklärung geltend.<br />
'''Entscheid:''' Die steuerliche Absetzbarkeit wurde verneint.<br />
   
   
'''Entscheid:''' Die steuerliche Absetzbarkeit wurde verneint<br />
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'''Begründung:''' Der VN hat einen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Versicherer gegen einen anderweitigen wirtschaftlichen Vorteil getauscht. Hieraus ist keine aussergewöhnliche Belastung/Bedürftigkeit abzuleiten.<br />
'''Begründung:''' Der VN hat einen Anspruch auf Kostenerstattung durch den Versicherer gegen einen anderweitigen wirtschaftlichen Vorteil getauscht. Hieraus ist keine aussergewöhnliche Belastung/Bedürftigkeit abzuleiten.<br />
Finanzgericht Rheinland Pfalz -31-01-2012 - Az 2V 1883/11  
Finanzgericht Rheinland Pfalz -31-01-2012 - Az 2V 1883/11  
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