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In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können die eigenen Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, vorausgesetzt diese arbeiten noch nicht. Die kostenfreie Familienversicherung für Kinder kann verlängert werden bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen. | In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können die eigenen Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, vorausgesetzt diese arbeiten noch nicht. Die kostenfreie Familienversicherung für Kinder kann verlängert werden bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen. | ||
Über das 25. Lebensjahr hinaus kann die Familienversicherung um 12 Monate verlängert werden, wenn die Berufsausbildung oder Schulausbildung durch nachfolgendes verzögert oder unterbrochen wird: | '''Über das 25. Lebensjahr hinaus kann die Familienversicherung um 12 Monate verlängert werden, wenn die Berufsausbildung oder Schulausbildung durch nachfolgendes verzögert oder unterbrochen wird:''' | ||
* freiwilliger Wehrdienst | * freiwilliger Wehrdienst |