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In den Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung sind mehrere Schadenereignisse, die auf die identische Ursache haben, gesondert geregelt. Diese Regelung hat das Ziel, dass bei ursächlich zusammenhängenden Schadenereignissen die Einstandspflicht von der Summe her begrenzt ist. | |||
Im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung wird die Serienschadenklausel wie nachfolgend definiert: | |||
'''„Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese | |||
auf derselben Ursache | |||
auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang | |||
oder | |||
auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mengen | |||
beruhen“''' | |||
In der Produkthaftpflichtversicherung werden die Besonderheiten des Produkthaftpflichtrisikos aufgrund eines Serienschadens berücksichtigt. | |||
Die Serienschadenregelung nach den PHB (Produkthaftpflichtbedingungen) sehen vor, dass Schäden einer Serie nicht fiktiv zu einem Schaden zusammengefasst werden. | |||
Aufgrund der fehlenden Kontraktionswirkung gelten innerhalb einer Serie eintretende Schäden als Einzelschäden. Somit besteht für beide Versicherungsvertragsparteien ein Kündigungsrecht im Schadensfall. Für den Versicherungsnehmer ist die Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer problematisch und daher sollte im Vertrag der Produkthaftpflichtversicherung nachfolgende Vereinbarung getroffen sein: „Der Versicherer wird sich im Falle eines Serienschadens nicht aus der Schadenserie herauskündigen.“ | |||
XYZ | |||