Krankenversicherung private, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Versicherungspflicht gekündigt werden. Dies kann auch rückwirkend (3 Monate) erfolgen'''. Siehe § 205 VVG. Gegenüber dem Versicherer ist innerhalb von 2 Monaten ein Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht zu führen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Wurde die 2 Monatsfrist versäumt, kann der Vertrag dann jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden indem der Nachweis erbracht wurde.
'''Kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Versicherungspflicht gekündigt werden. Dies kann auch rückwirkend (3 Monate) erfolgen'''. Siehe § 205 VVG. Gegenüber dem Versicherer ist innerhalb von 2 Monaten ein Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht zu führen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Wurde die 2 Monatsfrist versäumt, kann der Vertrag dann jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden indem der Nachweis erbracht wurde.


* '''Nachweispflicht'''<br />
Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der VN nachweisen dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Ende der alten Versicherung zu erfolgen.
Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der VN nachweisen dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Ende der alten Versicherung zu erfolgen.
Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden.
Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden.
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