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Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.''' | Ab dem 01-01-2009 gilt für '''alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz.''' | ||
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle | Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt, eingeführt. | ||
Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % . | Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % . | ||
Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14,0 %.<br /> | Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14,0 %.<br /> |