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Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung. | Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung. | ||
Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Der einfache Diebstahl ist i.d.R. Nicht versichert. | Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Der einfache Diebstahl '''ist i.d.R. Nicht versichert'''. | ||
Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses) bezeichnet. Der Einbruchdiebstahl ist versichert. | Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses) bezeichnet. Der Einbruchdiebstahl '''ist versichert'''. | ||
Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung ist versichert. | Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung '''ist versichert'''. | ||
Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen. | Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen. |