45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Verschuldenshaftung, deliktische Haftung<br /> Das rechtswidrige, schuldhafte Verhalten wird als Delikt bezeichnet. Die Verschuldenshaftung (Unrechtshaftung)…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das rechtswidrige, schuldhafte Verhalten wird als Delikt bezeichnet. | Das rechtswidrige, schuldhafte Verhalten wird als Delikt bezeichnet. |