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Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von bestimmten Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''. | Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von bestimmten Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''. | ||
Diese '''setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus'''. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum. | Diese '''setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus'''. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum. '''Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.'''<br /> | ||
Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.<br /> | |||
'''Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen:''' | '''Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen:''' |