Haftpflichtgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
11 Bytes hinzugefügt ,  07:01, 13. Mär. 2017
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


* bei '''Körperverletzung und Tötung'''  liegt die Höchstgrenze  für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem<br />
* bei '''Körperverletzung und Tötung'''  liegt die Höchstgrenze  für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem<br />
: Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr..
: Ereignis bei maximal XXX 600.000 oder einer Rente von XXX 36.000 € pro Jahr..
* bei '''Sachschäden''', an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei 300.000 € pro Schadenereignis. <br />
* bei '''Sachschäden''', an beweglichen Sachen, liegt die Höchstgrenze bei XXX 300.000 € pro Schadenereignis. <br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü