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Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig | Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, '''reichen zur Kostendeckung nicht aus'''. Versicherte die pflegebürftig sind, werden auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Im schlimmsten Fall sind die Kinder verpflichtet die nicht gedeckten Pflegekosten zu übernehmen. Die Pflegepflichtversicherung, die Leistungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben, stellt daher '''nur eine Grundversorgung''' dar. | ||
Die private Pflegezusatzversicherung schliesst diese Deckungslücken. | Die private Pflegezusatzversicherung schliesst diese Deckungslücken. |