Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Leistungen nach den Pflegegraden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung richtet sich nach den Pflegegraden. Diese werden durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen nach einer persönlichen Begutachtung des Versicherten festgelegt.
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü