Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung wird Ihnen angelastet. I.d.R. wird dies vom Versicherer generell hintergefragt.<br />
Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung wird Ihnen angelastet. I.d.R. wird dies vom Versicherer generell hintergefragt.<br />
Besitzen Kinder (7 bis 18 Jahre) bereits über genügende Einsichtsfähigkeit, so sind sie für die Schäden, die sie angerichtet haben, voll haftbar. Spätestens wenn es an das Geldverdienen geht, kommen die Schadenersatzforderungen (Pfändungen) auf die Kinder zu. Das kann für das ganze weitere Leben fatale Folgen haben.<br />
Besitzen Kinder (7 bis 18 Jahre) bereits über genügende Einsichtsfähigkeit, so sind sie für die Schäden, die sie angerichtet haben, voll haftbar. Spätestens wenn es an das Geldverdienen geht, kommen die Schadenersatzforderungen (Pfändungen) auf die Kinder zu. Das kann für das ganze weitere Leben fatale Folgen haben.<br />


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü