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Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. '''Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden.''' Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.<br /> | Sie haben ein Krankenkassenwahlrecht. Besteht der Wunsch, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, dann kann ein Aufnahmeantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. '''Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse muss spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wechseltermin gekündigt werden.''' Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.<br /> | ||