Pflegeversicherung gesetzliche, private Zusatzversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen
* die Abschlusskosten dürfen max. 2 Monatsbeiträge betragen; die Verwaltungskosten dürfen max. 10 % der Bruttoprämie betragen
* das Pflegetagegeld wird geleistet
* das Pflegetagegeld wird geleistet
  für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
 
  bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 €
* für alle Pflegegrade / Pflegestufen, inkl. Pflegestufe 0 für Demenz
  die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden
* bei Pflegegrad V bzw. Pflegestufe III in Höhe von mind. 600 €
  als Geldleistung und nicht als Sachleistung
* die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überstiegen werden
ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer
* als Geldleistung und nicht als Sachleistung
* ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den zuständigen Pflegeversicherer
* die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben.
* die Wartezeit beträgt max. 5 Jahre. Keine Wartezeit bei Kindern, deren Eltern nach der Geburt die Kindernachversicherung gewählt haben.
* Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
* Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
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