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'''ordentliche Kündigung''' <br /> | * '''ordentliche Kündigung''' <br /> | ||
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. | Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. | ||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br /> | * '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br /> | ||
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. | Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. | ||
Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. | Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. | ||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br /> | * '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br /> | ||
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br /> |