Versicherung kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:




'''ordentliche Kündigung''' <br />
* '''ordentliche Kündigung''' <br />


Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.


'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />


Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.
Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.


'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br />


Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü