Versicherung kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 21: Zeile 21:


:Verstirbt der Versicherungsnehmer, besteht  ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Pivathaftpflichtversicherung u.Rechtsschutzversicherunge endet beim Tod des Versicherten. Sind weitere Personen mitversichert, so sind diese weiterhin bis zur nächsten Beitragsfälligkeit versichert. Möchte der Lebenspartner den Versicherungsvertrag fortsetzen, so tritt  er mit der Beitragszahlung  in den Vertrag ein und erwirbt die hieraus erstehenden Rechte und Pflichten.
:Verstirbt der Versicherungsnehmer, besteht  ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Pivathaftpflichtversicherung u.Rechtsschutzversicherunge endet beim Tod des Versicherten. Sind weitere Personen mitversichert, so sind diese weiterhin bis zur nächsten Beitragsfälligkeit versichert. Möchte der Lebenspartner den Versicherungsvertrag fortsetzen, so tritt  er mit der Beitragszahlung  in den Vertrag ein und erwirbt die hieraus erstehenden Rechte und Pflichten.


* '''Form der Kündigung''' <br />
* '''Form der Kündigung''' <br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü