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Für jede Versicherungssparte wird ein eigener, selbständiger Vertrag geschlossen. Jeder Vertrag hat seine eigenen allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen und den Antrag. '''Es wird jeweils ein gesonderter Beitrag erhoben. Jeder Vertrag ist separat kündbar.''' Versichert ist nur, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt und nicht über Ausschlüsse wieder eingeschränkt wurde. Überschneidungen / Doppelversicherungen sind möglich.<br /> | Für jede Versicherungssparte wird ein eigener, selbständiger Vertrag geschlossen. Jeder Vertrag hat seine eigenen allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen und den Antrag. '''Es wird jeweils ein gesonderter Beitrag erhoben. Jeder Vertrag ist separat kündbar.''' Versichert ist nur, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt und nicht über Ausschlüsse wieder eingeschränkt wurde. Überschneidungen / Doppelversicherungen sind möglich.<br /> | ||
Die Beweislast, dass ein Schadenfall eingetreten ist, trägt immer der Versicherungsnehmer. | Die Beweislast, dass ein Schadenfall eingetreten ist, trägt immer der Versicherungsnehmer.<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br /> |