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Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengrösse, Bezugsgrösse dar. In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gestzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen. | Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengrösse, Bezugsgrösse dar. In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gestzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen. | ||