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Der Höchstrechnungszins, Höchstbetrag für den Rechnungszins (oder auch Garantiezins bei der Lebens- und privaten Krankenversicherung genannt) wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt. | Der Höchstrechnungszins, Höchstbetrag für den Rechnungszins (oder auch Garantiezins bei der Lebens- und privaten Krankenversicherung genannt) wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt. | ||